Veranstaltungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen der Veranstaltungen der Kultur-Initiative Bächingen e.V.

Folgende Bestimmungen werden beim Betreten des Veranstaltungsortes anerkannt:
(Der Veranstaltungsort beinhaltet sämtliche Flächen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind)

§1 Bild und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch vom Veranstalter dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

§ 2 Ordnungsdienst
Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.

§ 3 Haftungsausschluss
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stetes auf eigene Gefahr.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und Schadensersatzansprüche.
Schadensersatzansprüche des Besuchers gegen die Kulturinitiative Bächingen e.V. aufgrund von Delikten, Unfällen oder anderen Schadensereignissen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde.
Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Der Besucher parkt sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer Gewalt entstehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

§ 4 Sicherheit & Einlasskontrollen
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.

Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die angetrunken, aggressiv oder nicht dem Rahmen der Veranstaltung entsprechend gekleidet sind, den Einlass zu verweigern.